Garantiebedingungen

PAVOY GmbH Paul van Oyen (Stand: 01.08.2019)

Der Endabnehmer dieses Produktes hat bei einem Kauf dieses Produktes von einem Unternehmer (Händler) in der Europäischen Union im Rahmen der Vorschriften über den Kauf von Investitionsgütern gesetzliche Rechte, die durch diese Garantie nicht eingeschränkt werden. Diese Garantie räumt dem Endabnehmer also zusätzliche Rechte ein. Dies vorausgeschickt, leisten wir als Hersteller, die PAVOY GmbH, gegenüber dem Endabnehmer Garantie für das vom Endabnehmer erworbene Produkt zu den folgenden Bedingungen.

§ 1 Gegenstand der Garantie

Unsere Garantiebedingungen gelten für alle innerhalb der Europäischen Union von einem Unternehmer (Händler) rechtmäßig unter der Marke PAVOY verkaufte Produkte. Die Garantiebedingung gilt nur gegenüber dem ersten Endabnehmer und ist nicht übertragbar. Innerhalb der im folgenden bestimmten Garantiezeit übernehmen wir in dem im folgenden bestimmten Rahmen die Garantie dafür, dass unsere neu hergestellten Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe vom Händler an den ersten Endabnehmer keine Material- und Produktionsfehler aufweisen und – soweit für das entsprechende Produkt vorhanden – die in unserem Produktdatenblatt aufgeführten Eigenschaften aufweist sowie nach den Normen (z.B. DIN EN 15372, DIN EN 16121, DIN EN 4548, EK5/AK3 13_05, 2 PfG 2674/08.18) TÜV- und CE-zertifiziert sind, und zwar jeweils in der zum Zeitpunkt der Ablieferung des Produkts gültigen Fassung.

§ 2 Garantiezeit und Beweislast

Für alle PAVOY Produkte beträgt die Garantiezeit 10 Jahre. Die Garantiezeit beginnt mit der Auslieferung ab Werk (Herstelldatum) und setzt einen sachgemäßen Gebrauch (§ 5) voraus. Es obliegt dem aus dieser Garantie Berechtigten zu belegen und ggf. im Streitfall zu beweisen, dass der Mangel auf einem Material- und/oder Herstellungsfehler beruht und innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist. Bei Gewähr- und Garantieleistungen benötigen wir zudem unsere Auftragsnummer.

§ 3 Garantieleistungen

Mängel des Produktes werden wir innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels unentgeltlich wie folgt beseitigen:

  1. Für die Wiederherstellung einer einwandfreien Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit, die nach unserer Wahl durch Reparatur oder Lieferung von Ersatzteilen / -produkten (ggf. auch von Nachfolgeprodukten, falls wir Ersatzlieferung wählen) geschieht, übernehmen wir
    a. während der Garantiezeit die Lieferung sämtlicher Ersatzteile (Ausnahme siehe § 4) ohne Berechnung
    b. Fracht-, Fahrt- sowie Lohnkosten bis zu 2 Jahren nach Lieferung.

    Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung behält sich PAVOY vor, Fracht-, Fahrt- sowie Lohnkosten zu berechnen. Über diese Nachbesserung hinausgehende Ansprüche werden durch diese Garantie nicht eingeräumt. Gesetzliche Mängel- und Produkthaftungsansprüche unseres Erstkäufers und des Endkunden werden durch diese Garantiebedingungen nicht eingeschränkt.
  2. Kalkulationsbasis für vom Garantieberechtigten nach dem vorstehenden Absatz zu tragenden Fahrt– und Lohnkosten sind die folgenden Pauschalkosten. Diese Kalkulationsbasis gilt auch für Leistungen, die wir außerhalb der von uns nach diesen Bedingungen geschuldeten Garantieleistungen erbringen.
    a. Arbeitszeit 49,00 EUR / h
    b. Fahrtkosten 0,75 EUR / km
    Diese Preise sind Nettopreise und beziehen sich auf Leistungen innerhalb Deutschlands (Festland). Liegt der Leistungsort außerhalb Deutschlands, so werden hierfür gesonderte Fahrtkosten in Rechnung gestellt. Gerne erstellen wir Ihnen jeweils ein separates Angebot.

§ 4 Garantieeinschränkungen

Durch erbrachte Garantieleistungen (§ 3) wird die Garantiezeit (§ 2) nicht erneuert, verlängert oder unterbrochen. Eventuelle weitergehende Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. Für Ersatzteile gilt unsere Garantie nicht.

§ 6 Garantiefall und Mitteilungsfrist

Die Garantie kann nur unter Vorlage der Kaufunterlagen, wie z.B. die Auftragsbestätigung oder die Rechnung, geltend gemacht werden. Der Endkunde hat die Anzeige des Garantiefalls unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von vier Wochen, nach Entdeckung des Mangels zu erheben. Zur Geltendmachung der Garantie kontaktieren Sie uns bitte schriftlich per Post oder per Mail an info@pavoy.de. Wir prüfen sodann, ob ein Garantiefall vorliegt und nehmen Kontakt mit Ihnen auf.

§ 7 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Recht oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist Hillesheim (Sitz der Verkäuferin) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung. Der Provider ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Zusätzlich verweisen wir auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die zum Download auf unserer Homepage bereit gestellt sind. Bei Widersprüchen gehen diese Garantiebedingungen unseren AGB vor.